Zahnzusatzversicherung: Damit das strahlende Lächeln bezahlbar bleibt

Zahnzusatzversicherung

Einfache Zahnarztbehandlungen sind auch in unserer Zahnarztpraxis in Düsseldorf im Normalfall Kassenleistungen. Bei gewöhnlichen Füllungen und Standardeingriffen wie der Extraktion eines Weisheitszahnes (sofern Hinweise bestehen, dass der Zahn Ursache für Schmerzen oder andere Probleme sein könnte) übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten zumeist in voller Höhe. Ganz anders hingegen sieht es beispielsweise beim Zahnersatz aus. Hier kommen grundsätzlich nur Privatpatienten in den Genuss einer uneingeschränkten Begleichung aller anfallenden Behandlungskosten. Für gesetzlich Versicherte empfiehlt sich daher eine Zahnzusatzversicherung. Sie stellt eine gute Möglichkeit dar, vom erweiterten Leistungsumfang für Privatversicherte zu profitieren. Nicht selten amortisieren sich die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung dabei schnell. Und das strahlende Lächeln bleibt bezahlbar.

Mit einer Zahnzusatzversicherung zu besseren Leistungen

Als spezielle Form der Krankenzusatzversicherung versetzt eine Zahnzusatzversicherung Patienten in die glückliche Lage, beim Zahnarzt quasi als Privatpatienten behandelt zu werden. So können – je nach abgeschlossenem Tarif und Versicherungsumfang – die Kosten für zahnärztliche Leistungen übernommen werden, welche über die standardmäßige Regelversorgung hinausgehen. Eine höherwertige oder auch andersartige Versorgung wird damit möglich. Dies beginnt bei besseren Füllungsmaterialien im Seitenzahnbereich (beispielsweise Kunststofffüllungen statt Amalgam) setzt sich über spezielle Maßnahmen der Anästhesie fort und mündet in den wohl wichtigsten Bereich: den Zahnersatz.

Bei Kronen, Inlays & CO. glänzt die Zahnzusatzversicherung

Die höchste Wirksamkeit entfaltet eine Zahnzusatzversicherung ohne Zweifel beim Zahnersatz. Ob Kronen, Inlays oder Implantate – beim Kassenpatient wird nur ein verschwindend geringer Teil der anfallenden Kosten erstattet. Da ein einzelnes Zahnimplantat jedoch mit bis zu 2.000 EUR zu Buche schlagen kann, summiert sich hier unter Umständen schnell ein immenser Betrag. Und dieser wäre vom Patienten aus der eigenen Tasche zu erbringen! Wie gut, wer als gesetzlich Versicherter über eine Zahnzusatzversicherung verfügt, denn auf diese Weise können eigene Zuzahlungen vermieden werden. Allerdings ist es sehr wichtig, sich rechtzeitig um den Abschluss einer solchen Zusatzversicherung zu bemühen. Da in fast allen Tarifen Warte- und Ausschlusszeiten greifen, darf eine Zahnzusatzversicherung also nicht erst dann abgeschlossen werden, wenn die Behandlungsnotwendigkeit bereits festgestellt wurde. Vielmehr sollten sich Patienten möglichst schon in jungen Jahren um eine solche Absicherung bemühen. Das spart viel Ärger und sichert günstige Prämientarife.

Abschluss bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung erfolgt in der Regel bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. In der Bundesrepublik Deutschland bieten fast alle etablierten Versicherer derartige Verträge an. Welcher Tarif bei welcher Assekuranz dabei im persönlichen Fall am sinnvollsten ist, muss jeder Patient eigenständig prüfen. Oft hilft ein Leistungs- und Kostenvergleich auf einem der zahlreichen seriösen Vergleichsportale im Internet. Grundsätzlich werden sowohl Tarife angeboten, die die Regelversorgungserstattung zu 100 Prozent ergänzen und Modelle, bei denen die Erstattung auf bestimmte Leistungen (z. B. Füllungstherapien, professionelle Zahnreinigung, fortschrittliche Anästhesieverfahren oder Inlays) begrenzt ist. Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung muss das Spektrum der Versicherungsleistungen daher eingehend geprüft werden.

Darauf sollten Sie beim Vertragsabschluss achten

Bei der Wahl des richtigen Versicherers beziehungsweise des passenden Tarifes muss vor allem auf die nachfolgend aufgeführten Kriterien geachtet werden:

– Wird der aktuelle Gesundheitszustand des Patienten geprüft und wirkt er sich auf die Prämienhöhe aus?
– Gibt es Wartezeiten und können diese (ggf. gegen einen Prämienaufschlag) verkürzt werden?
– Wie sieht die Kalkulation hinsichtlich etwaiger Alterungsrückstellungen aus?
– Welche Leistungen werden im Detail angeboten?
– Kann der sogenannte Basistarif (mit eingeschränktem Leistungsumfang zugunsten geringerer Beiträge) eine Alternative sein?
– Welche monatlichen Kosten entstehen für die Zahnzusatzversicherung insgesamt?

Wie bereits erwähnt ist es zudem sehr sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung bereits in jungen Jahren abzuschließen. Als Faustregel gilt: Wer die Versicherung vor seinem 40. Geburtstag abschließt ist – (in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand seiner Zähne) zumeist auf der sicheren Seite.

Wir von Zahnarztpraxis Dr. Neumann & Partner beraten sie auch gerne persönlich!

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar